Nutzungsbedingungen des Trainingsgeländes in Grasbrunn
(inkl. Nebenflächen wie Parkplatz, Hof und Stallgelände)
1. Die Nutzung des Trainingsgeländes und der Nebenflächen erfolgt freiwillig und ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eine Haftung für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen. Das Gelände ist unbeleuchtet, unwegsam, nicht abgesichert und nicht von Schnee und Eis befreit. Es wird kein Winterdienst durchgeführt. Die Rampen (insbesondere die zum Seminarraum) sind keine DIN-gerechten Rollstuhlrampen. Rollator- und Rollstuhlfahrer dürfen sie nur mit qualifizierter und kräftiger Hilfsperson sowie Kippsicherung befahren.
Sollte es zu Raufereien zwischen den Hunden kommen, obliegt es allein dem Trainer, dem Vorstand oder dem Grundstückseigentümer ob oder wie der dem Nutzer entstandene Schaden (inkl. evtl. Tierarztkosten) erstattet wird. Mit Betreten des Geländes bestätigt der Nutzer die Kenntnisnahme dieser Nutzungsbedingungen, erkennt diese vollumfänglich als verbindlich an und verzichtet ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche - gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit Betreten des Geländes eintreten könnten. Es sei denn, die für den Grundstückseigentümer, der Hundeschule oder dem Verein tätigen Personen
handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Nutzer bestätigt ausdrücklich, dass er die einzelnen Punkte verstanden hat und eine weitere Aufklärung nicht nötig ist.
2. Auf dem gesamten Trainingsgelände inkl. Nebenflächen wie Parkplatz, Hof und Stallgelände gilt LEINENPFLICHT. Freilauf der Hunde ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Grundstückseigentümer, dem Trainer oder dem Vorstand erlaubt. Die Erlaubnis erlischt jedes Mal nach Beendigung der Freilaufeinheit. Da die Hunde des Grundstückseigentümers auf dem Trainingsgelände und den Nebenflächen zu Hause sind und frei herumlaufen, kann es sein, dass Euch diese ohne Leine „über den Weg laufen“. Bitte macht dann von weitem auf Euch aufmerksam.
3. Der Nutzer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Grundstück- eigentümers, der Trainer oder dem Verein oder deren Vertretung handelt. Wenn der Nutzer vom Übungsleiter aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lassen, übernimmt der Nutzer die Verantwortung hierfür und hat selbst zu entscheiden, ob er dies durchführen möchte.
4. Auf dem gesamten Gelände obliegt den Eltern oder den damit beauftragten Personen (wie z. B. dem Nutzer) die Haftung und Beaufsichtigungspflicht der von ihnen mitgebrachten Kinder! Die Haftung für andere Personen in Begleitung des Nutzers - wie Freunde, Bekannte und/oder Familienmitglieder - übernimmt ebenfalls der Nutzer.
5. Hunden und Menschen mit ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer-/Parasitenbefall ist der Zutritt des Trainingsgeländes untersagt. Bei läufigen Hündinnen ist der Nutzer verpflichtet, dies vor Betreten des Grundstücks dem Grundstückseigentümer, dem Trainer oder dem Verein mitzuteilen. Diese entscheiden dann, ob der Zutritt möglich ist.
6. Die Hunde müssen vor Betreten des Trainingsgeländes ausreichend ausgeführt worden sein. Verunreinigungen durch die Hunde müssen sofort durch den Nutzer entfernt werden. Wenn Kotbeutel verwendet werden, müssen diese IMMER sofort in oder auf das eigene Auto gebracht und dann zuverlässig mit nach Hause genommen werden. Sie dürfen nicht liegen gelassen oder in irgendwelche Tüten, Eimer oder sonstige Behälter auf dem Gelände geworfen werden! Bei Verunreinigungen in und an den Hallen und dem Seminarraum und Liegenlassen oder Entsorgen der gefüllten Kotbeutel ist eine Strafzahlung i. H. von 20 € fällig.
7. Jeder nimmt Rücksicht! Zu angeleinten Hunden muss Abstand gehalten werden. Der Nutzer sorgt dafür, dass niemand (weder Hund noch Mensch) durch seinen Hund gestört wird. Mobiltelefone sollten auf „lautlos“ geschalten sein.
8. Die Halle, der Seminarraum und das gesamte Gelände werden in ordentlichem und sauberem Zustand hinterlassen. Die genutzten Gegenstände wie Trainingsutensilien, Tische und Stühle werden pfleglich behandelt und wieder an ihren Platz gebracht, Müll wird entsorgt, Flaschen aufgeräumt und Elektrogeräte wie z.B. Heizung und Kaffeemaschine ausgesteckt und ggfs. ausgeleert und gereinigt. Nach der Nutzung wird die Halle und der Seminarraum abgeschlossen und alle Lichter (innen und außen) ausgeschalten.
9. Jeder Nutzer und seine Begleitpersonen willigen unwiderruflich für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbilds und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ein. Das Trainingsgelände kann videoüberwacht werden.
10. Jede Art von offenem Feuer sowie das Rauchen in Räumen oder Hallen ist gefährlich und daher verboten. Dieses Verbot kann bei bestimmten Situationen vom Grundstückseigentümer, dem Trainer oder dem Vorstand aufgehoben werden.
11. Jeder Hund auf dem Trainingsgelände muss haftpflichtversichert sein. Dies muss auf Verlangen nachgewiesen werden.
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint. Dies geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
Trainingsgelände
Ekkehartstraße 28 in 85630 Grasbrunn